Teilhabechancengesetz gegen Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnkostenzuschüsse und ganzheitliche Betreuung sollen Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt integrieren: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)
Der Wirtschaftsaufschwung in Deutschland hält weiter an und der Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv. Nie gab es seit der Wiedervereinigung weniger Arbeitslose. Dennoch bleibt es für Langzeitarbeitslose schwer, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Wie aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, ist die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit unter Hartz-IV-Beziehern in den letzten Jahren gestiegen.
Mit einem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung die Teilhabe von Langzeitarbeitslosen am Arbeitsmarkt verbessern. Den entsprechenden Entwurf dazu hat das Bundeskabinett am 18.07.2018 beschlossen: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG).
ViA Ruhr hat in der Beschäftigungsförderung in dem Programm Soziale Teilhabe im Augenblick mehr als 50 Langzeitarbeitslose beschäftigt. Dieses Programm läuft zum Jahresende aus und wird durch eine Regelförderung zum Sozialen Arbeitsmarkt ersetzt.
Das wird von uns sehr begrüßt und geplant ist es, hier im nächsten Jahr ca. 60 Stellen mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in unseren gemeinnützigen Zweckbetrieben zu schaffen.