Sozialer Arbeitsmarkt

Beschäftigung (Sozialer Arbeitsmarkt)

Das Teilhabechancengesetz ist zum 1.1.2019 in Kraft getreten und führt die beiden neuen Fördermöglichkeiten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ins Sozialgesetzbuch (SGB) II ein. Langzeitarbeitslose sollen durch Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sowie individuelle Unterstützung und Betreuung wieder am Arbeitsleben teilhaben können.

In den folgenden Bereichen von ViA-Ruhr werden Mitarbeiter im Rahmen des Teilhabechancengesetzes eingestellt:

               

Ansprechpartner*innen

Teamleitung
Harpener Feld 14
44805 Bochum
Tel.: +49 234 95541 604


E-Mail: steffen.kaeufler(at)via-ruhr.de

 

  • Steffen Käufler